Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Physiotherapie Krohn.
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch
niedergeschriebenen Verträge mit der Praxis für Physiotherapie. Abweichende AGB nationaler und
internationaler Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden gelten nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. per Fax (nicht per E-Mail) als anerkannt.
Mündliche Aussagen sind unverbindlich. Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines
beiderseitig unterschriebenen Behandlungshonorarvertrages, sowohl vom Leistungserbringer (Praxis
für Physiotherapie) als auch dem Patienten, der gleichzeitig die vorliegenden AGB gelesen und
akzeptiert hat. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der Praxis für
Physiotherapie gelten diese Bestimmungen als angenommen.
§ 2 Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Die
Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den
gegebenen Mitteln angestrebt. Jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache etwaiger
Beeinträchtigungen zu beheben, im Vordergrund. Die Behandlungszeiten richten sich nach den
Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse, können aber im einzelnen Behandlungsfall länger sein, als sie
üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Alle durch die Praxis für
Physiotherapie durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten. Dieser
verpflichtet sich, insbesondere alle Fragen, die seine Person, seine Gesundheit und den bisherigen
Therpaieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung
wichtigen Informationen selbstständig anzugeben. Für den Fall einer eventuell konkret notwendigen
Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten, um die Therapie zu optimieren,
entbindet der Patient die Praxis für Physiotherapie gegenüber dem behandelnden Arzt und/oder
weiteren Therapeuten untereinander von der Schweigepflicht. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der
Patient nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn
das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der
Patient erforderliche Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und
Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt und damit Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 3 Bezahlung
Die Behandlungskosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Bezahlung des
im Behandlungshonorarvertrags vereinbarten Betrags erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten
Zahlungsweise, d.h. per Rechnung und anschließende Überweisung oder per Barzahlung. Ist der
Patient mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis verbehaltlich sonstiger Ansprüche
zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem
Patienten in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
§ 4 Termine
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein vereinbarter Behandlungstermin
aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies spätestens 24 Stunden
vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe des
Patientennamens, Behandlungsdatums und Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist
der Patient verantwortlich. Andernfalls hat der Patient den Ausfall eines von ihm versäumten
Behandlungstermins zum vereinbarten Teilhonorar an den Leistungserbringer (Praxis für
Physiotherapie) zu entrichten. Hiefür erhält er eine gesonderte Rechnung.
§ 5 Verspätungen
Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Leistungserbringers (Praxis für
Physiotherapie). Bei Verspätung verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von
mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.
§ 6 Rücktrittsrecht des Patienten
Sollte der Patient mit den Leistungen der Praxis für Physiotherapie während der Leistungserbringung
nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen
aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies
bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Der Rücktritt vom
Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Praxis für Physiotherapie zu
richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Behandlungstermin vorliegen.
§ 7 Rücktrittsrecht der Praxis für Physiotherapie
Die Praxis für Physiotherapie ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient sich
entgegen der vorliegenden AGBs verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach
Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des
Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
§ 8 Leistungserbringung durch Schadensersatzanspruch
Die Praxis für Physiotherapie ist verpflichtet sich als Leistungserbringerin die vereinbarten Termine
unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Diesbezüglich hat der Patient keinen
Schadenersatzansprch.
§ 9 Haftungsausschluss
Die Praxis für Physiotherapie schließt jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen
Nichtbeachtung der AGBs oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Die
Praxis für Physiotherapie haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei
denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch
Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Aussagen, die von der Inhaberin oder Mitarbeitern der
Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen
unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste
(oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.
§ 10 Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibung und Preise
Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preise werden dem Patienten schriftlich per
Aushang in der Praxis oder auf der Internetseite mitgeteilt. Etwaige Änderungen gelten als
anerkannt, wenn der Patient nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (nicht per
E-Mail) widerspricht.
§ 11 Sontiges
Der Patient bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.
Ist der Patient minderjährig oder aus anderen Gründen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig,
bedarf es der Zustimmung und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
§ 12 Haftung für querverweisende Angebote Dritter im Internet
Die Praxis für Physiotherapie übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Internetseite, welche
mittels Querverweis von der Internetseite der Praxis für Physiotherapie aus erreicht werden. Die
Querverweise werden in regelmäßigen Intervallen überprüft, aktualisiert und nach bestem Wissen
und Gewissen ausgewählt. Jedoch übernimmnt die Praxis für Physiotherapie keine Haftung, falls der
jeweilige Betreiber der verlinkten Seite seine Inhalte unangekündigt ändert, seine Dienste einstellt
oder gar Seiten mit verfassungswidrigem Inhalt anbietet.
§ 13 Datenübermittlung/-schutz
Die von der Praxis für Physiotherapie erhobenen personenbezogenen Daten werden auschließlich
im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland verwendet.
Die Praxis für Physiotherapie schützt personenbezogene Patientendaten und behandelt diese
vertraulich. Erhebung, Nutzung und Verarbeitung erfolgen nur insoweit, wie dies für die
Durchführung des geschlossenen Behandlungsvertrags und Art der Leistung erfoderlich, gesetzlich
zulässig und von dem Patienten gewünscht ist.
§ 14 Vertragsbedingungen
Grundsätzlich gelten die zwischen der Praxis für Physiotherapie und dem Vertragspartner
geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form erfolgen.
§ 15 salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der
anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält
der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch
eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Vertragsbedingung möglichst nahekommt.